AGB KlüthseeCamp Seeblick 

1. VERBINDLICHE RESERVIERUNG

1a. STELLPLATZ
In den Monaten Juli und August sowie an Ostern, Pfingsten, Himmelfahrt ist eine Reservierung zu empfehlen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns einen Beherbergungsvertrag verbindlich an. Für den Vermieter ist der Vertrag erst dann verbindlich, wenn er schriftlich bestätigt wurde. Weicht die Anmeldung von der Bestätigung ab, sind wir an dieses neue Angebot zehn Tage gebunden und der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande. Für die vertraglichen Leistungen gelten die für den Reisezeitraum aktuellen Preislisten. 
 

2. STELLPLATZ

Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingbetrieb schriftlich bestätigt wurden.
Der Restbetrag wird bei Abreise fällig.

3. PREISE
Es sind nur die Preise der in den Buchungszeitraum fallenden Preisliste gültig. Alle Preise enthalten die bei der Veröffentlichung geltende Mehrwertsteuer. Sollte es zu Veränderungen kommen, ist der Vermieter zur Nachberechung berechtigt und der Mieter zur Abgeltung verpflichtet.

3a. BUCHUNG/PREISE

Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingbetriebes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung prüfen Sie diese bitte umgehend auf Richtigkeit! Der Campingbetrieb behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich ist.

3b. ZAHLUNG

Die Aktivierung des Buttons „Kostenpflichtig buchen“ stellt die Zahlungsaufforderung dar.

Bei Überweisungen von Zahlungen, sind unbedingt Buchungsnummer, Vorname und  Name wie in der Zahlungsaufforderung mitgeteilt, als Verwendungszweck anzugeben. Gebündelte Zahlungen zu mehreren Buchungen sind nicht gewünscht und werden zurück überwiesen und storniert. Nicht zuordenbare Zahlungen werden zurück überwiesen und Buchungen storniert.

Stellplätze/Mietobjekte, die durch vorzeitige Abreise frei werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden.

3c. PREISÄNDERUNGSKLAUSEL

Das Unternehmen ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Verbrauchs-/Beschaffungskosten oder Änderungen der Umsatzsteuer anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Gast ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm vom Unternehmen in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.

4. ANREISE
Wenn Sie zwischen 13:00 und 15:00 Uhr anreisen  sind die Schranken geschlossen, nutzen Sie bitte den Parkplatz rechts und links neben dem Campingplatz. Das Parken direkt vor den Schranken ist aus Sicherheitsgründen verboten. Bitte legen Sie bei der Anreise Ihre Buchungsbestätigung vor. Dies beschleunigt Ihren Check-In und Sie können sich schneller den Urlaubsfreuden hingeben.

4a. STELLPLATZ ABREISE
Der Stellplatz muss bis 13:00 Uhr geräumt sein. Um zu verlängern, klären Sie bitte an der Rezeption ab, ob Ihr Stellplatz auch frei ist. Wenn der Stellplatz nicht weitervermietet ist, und Sie unsere Tagespauschale entrichten, können Sie bis 20:00 Uhr auf dem Platz bleiben. Fällige Restbeträge zahlen Sie bitte unmittelbar vor Abreise.

5. RÜCKTRITT

Der Campinggast kann nach Eingang der Reservierungsbestätigung schriftlich vom Campingvertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Campingbetrieb maßgebend.

Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht. 

6. BESUCHER

Der Campinggast/Dauercamper ist verpflichtet, Besucher in der Rezeption anzumelden. Die Besucherpreise sind in der Rezeption zu erfragen. Die Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb des Campingplatzgeländes zu parken.

7. UMBUCHUNGEN
Für Vertragsänderungen/Buchungsänderungen jeglicher Art, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € in Rechnung gestellt. Buchungen mit geleisteter Anzahlung können nur für das gleiche Kalenderjahr umgebucht werden. Ab dem 21. Tag vor Anreise sind keine Änderung an der Buchung mehr möglich.

8. PLATZORDNUNG

Der Campinggast, der Mieter, die Mitreisenden sowie Besucher sind zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung, die in der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten.

Der Campingbetrieb ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen. 

9. HAFTUNG
Jeder Gast ist verpflichtet, das Inventar und den Stellplatz pfleglich zu behandeln. Er ist weiterhin verpflichtet, Schäden, die durch ihn oder seine Begleiter entstanden sind, zu ersetzen.
 

10. SONSTIGES
Es werden zu Werbezwecken regelmäßig Film- und Fotoarbeiten auf dem Campingplatz durchgeführt. Bitte teilen Sie uns bei der Anreise mit, falls Sie nicht fotografiert werden möchten.

 11. ÖFFNUNGSZEITEN

In der Vor- und Nebensaison gelten für die Rezeption, den Wellness-Bereich, die Sanitärgebäude, die Restaurants, die Animation usw. eingeschränkte Öffnungszeiten. Zeitweise sind nicht alle Platzgebiete bzw. Bereiche geöffnet.

12. GRUPPEN
Jugendgruppen werden nicht ohne Voranmeldung aufgenommen, es sei denn, sie sind in einem Campingclub / Verein / Verband organisiert und werden von einer erwachsenen Aufsichtsperson pro vier Jugendliche während des gesamten Aufenthaltes begleitet.
 

13. GERICHTSSTAND

Der Campinggast kann den Campingbetrieb nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Campingbetriebes ist der Wohnsitz des Campinggastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingbetriebes maßgebend. Gerichtsstand ist Bad Segeberg

14. Irrtümer

Der Campingbetrieb behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

15. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltliche gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

 

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